Heute fand
vor dem Amtsgericht Köln ein Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der sog.
„Clowns Army“ statt, einem Zusammenschluß militanter Linksextremisten.
Teils gewaltbereite und als Clowns verkleideten Linke hatten im vorliegenden
Fall im Februar 2008 versucht, das Fraktionsbüro von pro Köln zu besetzen und
sich dabei der Straftat des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Einige
Mitglieder der "Clowns Army" wurden damals beim Verlassen des Gebäudes gefaßt
und mußten sich heute vor Gericht verantworten.
Vor dem
Eintritt in den Gebäudetrakt mit den Gerichtssälen mußte jeder Besucher durch
eine Sicherheitsschleuse gehen und wurde mittels einer Handsonde geprüft.
Mitgebrachtes Gepäck mußte durch ein Röntgengerät geschickt werden. Bestimmte
Gegenstände wie zum Beispiel Kameras mußten dort hinterlegt werden.
Vor dem
Gerichtssaal warteten ca. 70 Personen, die deutlich ihrem Aussehen und
Verhalten nach der linken Szene zugeordnet werden konnten. Etwa zehn neutral
und bürgerlich aussehende Besucher waren ebenfalls anwesend.
Unmittelbar
vor dem Betreten des Gerichtssaals mußte sich jeder Besucher einer eingehenden
zweiten Personenprüfung unterziehen. Rucksäcke und Handtaschen wurden manuell
untersucht und jede Person noch einmal mit einer Handsonde geprüft. Teilweise
mußten Rucksäcke oder größere mitgeführte Gegenstände dort abgelegt werden.
Die Besucher mußten ihre Mobiltelefone abgeben und jeder mußte seinen
Personalausweis vorzeigen, von dem eine Kopie angefertigt wurde.
Im
Gerichtssaal selbst war der Besucherraum von dem Verhandlungsraum abgetrennt
durch eine hohe Glasscheibe, die oben offen war, damit die akustische
Wahrnehmung der Gerichtsverhandlung möglich sein sollte.
Mit etwa
einer Stunde Verspätung schließlich begann die Verhandlung. Von Anfang an
herrschte im Besucherraum erheblicher Lärm jedweder Art. Nach kurzer Zeit bat
der Richter das erste Mal um Ruhe. Er ordnete an, daß die zahlreichen
Zeitungen, die aufgeschlagen worden waren, weggelegt wurden, damit das
Rascheln der Zeitungen keine Störungen verursacht. Manche der Zuhörer hatten
ein Stück Stoff auf ihre Kleidung aufgenäht, auf dem das pro-Köln-Logo
aufgezeichnet war mit dem Schriftzug „pro Clown“.
Die Sitzung
wurde erschwert durch ständiges Unterhalten und Lachen des größten Teils der
Besucher, auch durch Zwischenrufe und Clownereien verschiedenster Art. Es
wurden Papierflieger gebastelt und man versuchte, diese über die Glasscheibe
in den Verhandlungsraum zu werfen, was auch in einem Fall gelang. Ein anderer
heftete einen Zettel an die Glasscheibe. Immer wieder klopfte jemand von
draußen an die Tür, und demonstrativ öffnete dann einer von innen. Desgleichen
wurde häufig auf Stühle geklopft, worauf jemand in theatralischer Weise zur
Tür eilte und diese öffnete.
Der Richter
bat lediglich um Ruhe und fuhr mit der Sitzung weiter.
Eine junge
Frau lief in die erste Reihe der Besucher und fing an zu gestikulieren. Mit
dem Richter, der darauf aufmerksam geworden war und der sie bat, sich wieder
zu setzen, stieg sie in einen längeren Dialog ein.
Immer wieder
rief der Richter um Ruhe („Mir reichts jetzt!“) und setzte dann einfach die
Sitzung fort. Einmal drohte er an, den Saal komplett räumen zu lassen und
setzte dann aber dennoch wieder die Sitzung trotz weiterer Störungen fort.
Die
offensichtlich linksorientierten Besucher pfiffen, lachten, unterhielten sich,
machten Zwischenrufe und gebärdeten sich auch sonst als munteres und heiteres
Publikum. Ein junger Mann kraulte der neben ihm sitzenden jungen Frau
unaufhörlich den Rücken. Ein anderer Mann setzte sich eine rote Nase auf und
durchquerte damit den Raum. Es herrschte Lachen, munteres Geplauder und eine
recht ungezwungene Atmosphäre. Mehrmals – sicherlich nicht weniger als ein
Dutzend Mal – bat der Richter um Ruhe, ohne aber Konsequenzen folgen zu lassen
und die Würde des Gerichtes wieder herzustellen, falls es in diesem
Zusammenhang überhaupt noch so etwas wiederherzustellen gab.
Nur einmal
erteilte der Richter tatsächlich einer jungen Frau einen Saalverweis. Da nahm
ein junger Mann sie huckepack und transportierte die Frau unter Heiterkeit und
Gegröle und Gelächter der anderen aus dem Saal. Gleich darauf klopfte er –
jemand öffnete ihm die Tür – und er erklärte, er müsse die Tasche der jungen
Frau holen. Das gleiche wiederholte sich zweimal – einmal erklärte er, er
müsse die Zeitung der Frau holen und beim dritten Mal erklärte er, er müsse
die Kontaktlinsen der Frau holen.
Bei alldem
konnte man kaum den Gang der Verhandlung verfolgen. Irgendwann äußerte der
Staatsanwalt, daß er sich wegen der Unruhe nicht konzentrieren könne. Und
irgendwann erhielt dann sogar noch ein anderer junger Mann einen Saalverweis,
worauf er laut lachend den Gerichtssaal verließ. Ansonsten dauerte die
entspannte, laute und lockere Atmosphäre an.
Nach der
Zeugenvernehmung sagte jemand zum Staatsanwalt: „sag doch was!“ – was den
Staatsanwalt zu einem kleinen Plädoyer veranlaßte, das kurz gefaßt darin
bestand, daß er sagte, es sei ja gar nicht nachzuweisen, daß überhaupt jemand
von den Angeklagten in dem Gebäude gewesen sei und plädierte auf Freispruch.
Dies wurde mit rauschendem Beifall der Zuhörerschaft beklatscht.
Die
gegnerischen Anwälte bemerkten, daß pro Köln ja gar kein Hausrecht habe in dem
Gebäude, in dem sich ihre Fraktion befinde. Und auch in den eigenen
Fraktionsräume hätten sie kein Hausrecht, das habe der Oberbürgermeister. Hier
gab es wieder starken Beifall.
Dann
schrieb der Richter wenige Minuten etwas, kündigte dann an, daß er jetzt das
Urteil verkünden werde. Ein anwesender Polizeibeamter deutete der
Zuhörerschaft an, daß man sich nun zu erheben habe. Etwa knapp die Hälfte der
Zuhörer tat dies auch, der Rest blieb bei der Urteilsverkündung sitzen, was
den Richter überhaupt nicht störte, jedenfalls machte er keinerlei Bemerkung.
Und dann sprach er die Angeklagten frei, was mit frenetischem Beifall der
Anwesenden quittiert wurde.
Der Eindruck,
daß diese Gerichtsverhandlung eine lächerliche Clownsveranstaltung war,
entstand nicht zu Unrecht. Die bundesweit bekannte Kölner Kuscheljustiz hat
sich und den Rechtsstaat heute in jedem Fall wieder einmal der Lächerlichkeit
preisgegeben. Das Urteil war für Kenner der Kölner Szene dementsprechend auch
nicht überraschend. Ist es doch ein offenes Geheimnis, daß insbesondere die
Kölner Staatsanwaltschaft nur dann zur Höchstform aufläuft, wenn es sich um
krampfhafte Kriminalisierungsversuche gegen pro-Köln-Funktionäre handelt.