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8. Oktober 2009:

Kölner Justiz gibt sich und den Rechtsstaat der Lächerlichkeit preis

Kölner Amtsgericht läßt heutigen "Clowns-Prozeß" zu einer peinlichen Farce geraten - Zeugeneinschüchterungen sowie ständige linksextreme Tumulte und Störungen im Gerichtssaal bleiben fast gänzlich ungeahndet - Freispruch für linkes Rollkommando, das im Februar 2008 beim Verlassen des pro-Köln-Fraktionsbüros von der Polizei aufgegriffen wurde

Heute fand vor dem Amtsgericht Köln ein Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der sog. „Clowns Army“ statt, einem Zusammenschluß militanter Linksextremisten. Teils gewaltbereite und als Clowns verkleideten Linke hatten im vorliegenden Fall im Februar 2008 versucht, das Fraktionsbüro von pro Köln zu besetzen und sich dabei der Straftat des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Einige Mitglieder der "Clowns Army" wurden damals beim Verlassen des Gebäudes gefaßt und mußten sich heute vor Gericht verantworten.

Vor dem Eintritt in den Gebäudetrakt mit den Gerichtssälen mußte jeder Besucher durch eine Sicherheitsschleuse gehen und wurde mittels einer Handsonde geprüft.  Mitgebrachtes Gepäck mußte durch ein Röntgengerät geschickt werden. Bestimmte Gegenstände wie zum Beispiel Kameras mußten dort hinterlegt werden.

Vor dem Gerichtssaal warteten ca. 70 Personen, die deutlich ihrem Aussehen und Verhalten nach der linken Szene zugeordnet werden konnten. Etwa zehn neutral und bürgerlich aussehende Besucher waren ebenfalls anwesend.

Unmittelbar vor dem Betreten des Gerichtssaals mußte sich jeder Besucher einer eingehenden zweiten Personenprüfung unterziehen. Rucksäcke und Handtaschen wurden manuell untersucht und jede Person noch einmal mit einer Handsonde geprüft. Teilweise mußten Rucksäcke oder größere mitgeführte Gegenstände dort abgelegt werden. Die Besucher mußten ihre Mobiltelefone abgeben und jeder mußte seinen Personalausweis vorzeigen, von dem eine Kopie angefertigt wurde.

Im Gerichtssaal selbst war der Besucherraum von dem Verhandlungsraum abgetrennt durch eine hohe Glasscheibe, die oben offen war, damit die akustische Wahrnehmung der Gerichtsverhandlung möglich sein sollte.

Mit etwa einer Stunde Verspätung schließlich begann die Verhandlung. Von Anfang an herrschte im Besucherraum erheblicher Lärm jedweder Art. Nach kurzer Zeit bat der Richter das erste Mal um Ruhe. Er ordnete an, daß die zahlreichen Zeitungen, die aufgeschlagen worden waren, weggelegt wurden, damit das Rascheln der Zeitungen keine Störungen verursacht. Manche der Zuhörer hatten ein Stück Stoff auf ihre Kleidung aufgenäht, auf dem das pro-Köln-Logo aufgezeichnet war mit dem Schriftzug „pro Clown“.

Die Sitzung wurde erschwert durch ständiges Unterhalten und Lachen des größten Teils der Besucher, auch durch Zwischenrufe und Clownereien verschiedenster Art. Es wurden Papierflieger gebastelt und man versuchte, diese über die Glasscheibe in den Verhandlungsraum zu werfen, was auch in einem Fall gelang. Ein anderer heftete einen Zettel an die Glasscheibe. Immer wieder klopfte jemand von draußen an die Tür, und demonstrativ öffnete dann einer von innen. Desgleichen wurde häufig auf Stühle geklopft, worauf jemand in theatralischer Weise zur Tür eilte und diese öffnete.

Der Richter bat lediglich um Ruhe und fuhr mit der Sitzung weiter.

Eine junge Frau lief in die erste Reihe der Besucher und fing an zu gestikulieren. Mit dem Richter, der darauf aufmerksam geworden war und der sie bat, sich wieder zu setzen, stieg sie in einen längeren Dialog ein.

Immer wieder rief der Richter um Ruhe („Mir reichts jetzt!“) und setzte dann einfach die Sitzung fort. Einmal drohte er an, den Saal komplett räumen zu lassen und setzte dann aber dennoch wieder die Sitzung trotz weiterer Störungen fort.

Die offensichtlich linksorientierten Besucher pfiffen, lachten, unterhielten sich, machten Zwischenrufe und gebärdeten sich auch sonst als munteres und heiteres Publikum. Ein junger Mann kraulte der neben ihm sitzenden jungen Frau unaufhörlich den Rücken. Ein anderer Mann setzte sich eine rote Nase auf und durchquerte damit den Raum. Es herrschte Lachen, munteres Geplauder und eine recht ungezwungene Atmosphäre. Mehrmals – sicherlich nicht weniger als ein Dutzend Mal – bat der Richter um Ruhe, ohne aber Konsequenzen folgen zu lassen und die Würde des Gerichtes wieder herzustellen, falls es in diesem Zusammenhang überhaupt noch so etwas wiederherzustellen gab.

Nur einmal erteilte der Richter tatsächlich einer jungen Frau einen Saalverweis. Da nahm ein junger Mann sie huckepack und transportierte die Frau unter Heiterkeit und Gegröle und Gelächter der anderen aus dem Saal. Gleich darauf klopfte er – jemand öffnete ihm die Tür – und er erklärte, er müsse die Tasche der jungen Frau holen. Das gleiche wiederholte sich zweimal – einmal erklärte er, er müsse die Zeitung der Frau holen und beim dritten Mal erklärte er, er müsse die Kontaktlinsen der Frau holen.

Bei alldem konnte man kaum den Gang der Verhandlung verfolgen. Irgendwann äußerte der Staatsanwalt, daß er sich wegen der Unruhe nicht konzentrieren könne. Und irgendwann erhielt dann sogar noch ein anderer junger Mann einen Saalverweis, worauf er laut lachend den Gerichtssaal verließ. Ansonsten dauerte die entspannte, laute und lockere Atmosphäre an.

Nach der Zeugenvernehmung sagte jemand zum Staatsanwalt: „sag doch was!“ – was den Staatsanwalt zu einem kleinen Plädoyer veranlaßte, das kurz gefaßt darin bestand, daß er sagte, es sei ja gar nicht nachzuweisen, daß überhaupt jemand von den Angeklagten in dem Gebäude gewesen sei und plädierte auf Freispruch. Dies wurde mit rauschendem Beifall der Zuhörerschaft beklatscht.

Die gegnerischen Anwälte bemerkten, daß pro Köln ja gar kein Hausrecht habe in dem Gebäude, in dem sich ihre Fraktion befinde. Und auch in den eigenen Fraktionsräume hätten sie kein Hausrecht, das habe der Oberbürgermeister. Hier gab es wieder starken Beifall.

Dann schrieb der Richter wenige Minuten etwas, kündigte dann an, daß er jetzt das Urteil verkünden werde. Ein anwesender Polizeibeamter deutete der Zuhörerschaft an, daß man sich nun zu erheben habe. Etwa knapp die Hälfte der Zuhörer tat dies auch, der Rest blieb bei der Urteilsverkündung sitzen, was den Richter überhaupt nicht störte, jedenfalls machte er keinerlei Bemerkung. Und dann sprach er die Angeklagten frei, was mit frenetischem Beifall der Anwesenden quittiert wurde.

Der Eindruck, daß diese Gerichtsverhandlung eine lächerliche Clownsveranstaltung war, entstand nicht zu Unrecht. Die bundesweit bekannte Kölner Kuscheljustiz hat sich und den Rechtsstaat heute in jedem Fall wieder einmal der Lächerlichkeit preisgegeben. Das Urteil war für Kenner der Kölner Szene dementsprechend auch nicht überraschend. Ist es doch ein offenes Geheimnis, daß insbesondere die Kölner Staatsanwaltschaft nur dann zur Höchstform aufläuft, wenn es sich um krampfhafte Kriminalisierungsversuche gegen pro-Köln-Funktionäre handelt.
 

 

 
 
 

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